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Ihr Fahrzeug ist abgemeldet oder aktuell nicht zugelassen? In diesem Fall ist es Ihnen nicht gestattet, ein Fahrzeug auf deutschen Straßen selbst von A nach B zu steuern. Sie müssen sich um einen Fahrzeugtransport kümmern und dieser erfordert Fachwissen. Unsere kompetenten Transportunternehmen verfügen über dieses Fachwissen und versprechen Ihnen einen schadensfreien Transport zu Ihrem Zielort. Wir raten Ihnen an dieser Stelle davon ab, Ihr Fahrzeug selbst oder von einem x-beliebigen Dienstleistungsunternehmen zu transportieren. Als wertvolle Fracht gehört Ihr Fahrzeug in geschulte Hände, welche Schäden dank geeigneter Transportfahrzeuge und Sicherungsmaßnahmen vermeiden.

Wie finde ich das richtige Unternehmen für einen Transport?

Sie möchten ein professionelles Dienstleistungsunternehmen engagieren, welches sich um den Transport von Fahrzeugen kümmert? Wir von all-packer.de verfügen über ein großes Netzwerk an Speditionen, welche über ein hohes Maß an Fachwissen beim KFZ-Transport verfügen. Unsere Partnerunternehmen wissen, wie man Ihr Fahrzeug fachgerecht und schadenfrei transportiert und verfügen über die notwendigen Transportmittel für eine sichere Zustellung Ihres Fahrzeugs an den jeweiligen Bestimmungsort. Mit der Beauftragung eines für den Fahrzeugtransport spezialisierten Unternehmens sind Sie auf der sicheren Seite, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht transportiert wird und Schäden auf dem Transportweg vollständig vermieden werden.

Bei unserer Recherche nach dem richtigen Partnerunternehmen für Ihren Transport achten wir auf den günstigsten Preis, und stellen zusätzlich sicher, dass das jeweilige Transportunternehmen über ausreichend Erfahrung und das Fachwissen für Ihren gewünschten Transport verfügt. So können wir sicherstellen, dass wir Ihnen ein Angebot unter Berücksichtigung aller Kriterien und zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis präsentieren können. Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam Ihren Transportpartner..

Kann ich mehrere Fahrzeuge transportieren lassen?

Unsere erfahrenen Partnerunternehmen können neben dem Transport von Privatfahrzeugen selbstverständlich auch einen aus mehreren Fahrzeugen bestehenden Neu- oder Gebrauchtwagentransport abwickeln. Die Abwicklung dieser Fahrzeugtransporte ist dank langjähriger Erfahrung unserer Partner fach-, sach- und termingerecht möglich. Neben der vorherigen Klärung aller Transport- und Zollfragen (bei internationalen Transporten) versteht es sich von selbst, dass die Mitarbeiter unserer Partnerunternehmen fachgerecht geschult sind, um Ihre Fahrzeuge auf dem Transportfahrzeug zu sichern und schadenfrei an ihrem Bestimmungsort auszuliefern. Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam den richtigen Partner für Ihr Transportvorhaben.

Wie kann ich ein abgemeldetes Fahrzeug transportieren?

Ein abgemeldetes Fahrzeug dürfen Sie auf deutschen Straßen aus Sicherheits- sowie versicherungstechnischen Gründen nicht bewegen und müssen daher einen Fahrzeugtransport hierfür organisieren. Um die aufwendige Recherche nach einem geeigneten Anhänger, den richtigen Sicherungsseilen etc. nicht selbst übernehmen zu müssen, verlassen Sie sich auf die Spezialisten unserer Partnerunternehmen. Beauftragen Sie ein auf den KFZ-Transport spezialisiertes Unternehmen, können Sie sicherstellen, dass dieses Ihr Fahrzeug fachgerecht sichert und zum Bestimmungsort transportiert. Dank dem nötigen Fachwissen vermeiden unsere Partner mögliche Schäden und Sie können davon ausgehen, dass sich Ihr Fahrzeug in sicheren Händen befindet. Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns.

Wer haftet bei Schäden beim Fahrzeugtransport?

Mit unseren Partnerunternehmen geben Sie Ihr Fahrzeug in sichere Hände und schicken es unter allen vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen auf den Transportweg zum jeweiligen Ziel. Ein entsprechender Versicherungsschutz der Unternehmen schützt Sie, sollte es trotz aller Vorsichts- und Sicherungsmaßnahmen einmal zu Schäden an Ihrem Transportgut kommen. Im unwahrscheinlichen Fall eines Schadens an Ihrem Transportgut stehen wir Ihnen selbstverständlich als Ansprechpartner für eine problemlose Abwicklung im Schadensfall zur Seite.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Fahrzeug-An- / Ab- / Ummeldung

Möchten Sie ein Fahrzeug anmelden, ummelden oder abmelden, suchen Sie die für Ihre Region vorgesehene Zulassungsstelle bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeinde-Verwaltung auf.

Neben dem Fahrzeugbrief und -schein sowie einer gültigen TÜV-Bescheinigung werden der Personalausweis, eine Bankkarte (für die Abbuchung der KFZ-Steuer bei An- oder Ummeldung) sowie nicht zu vergessen, eine EVB-Nummer der Versicherung benötigt. Diese „Elektronische Versicherungs-Bestätigung“ ersetzt seit geraumer Zeit die früher verwendete „Deckungskarte“.

Was muss ich beim Import eines Fahrzeuges beachten?

Für in Deutschland lebende Kaufinteressenten ist ein Fahrzeug-Import aus den sogenannten EFTA-Staaten besonders interessant. Hierbei handelt es sich um die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island. Besonders attraktiv für den Automobilhandel ist die Schweiz aufgrund ihres großen Angebotes an gut gepflegten Gebrauchtwagen.

Vor einer Fahrzeugüberführung muss ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden.
Um das Auto zu überführen, gibt es z. B. in der Schweiz nur ein Dokument, den sogenannten „Fahrzeugausweis“. Erfolgt die Fahrzeugüberführung innerhalb von 30 Tagen nach Kauf, kann mit dem Händler die Rückerstattung der dort anfallenden Mehrwertsteuer in Höhe von 8% vereinbart werden.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Fahrzeugimport? (Kauf, An- und Ummeldung und Transport)

Die Fahrzeugüberführung erfolgt in der Regel auf einem Anhänger, was den Vorteil hat, dass das Fahrzeug vorher nicht angemeldet werden muss. Möchten Sie das Fahrzeug selbst über die Grenze fahren, ist ein Zollkennzeichen erforderlich und es muss eine Kurzhaftpflichtversicherung vor Ort eingeholt werden. Ausländische Autohändler sind Ihnen hierbei in der Regel behilflich.

Zur Einfuhr muss das Fahrzeug beim ersten Zollamt der EU angemeldet werden. Wenn die Fahrzeugüberführung über Drittländer (Österreich, Italien etc.) durchgeführt wird, dann muss die Anmeldung im jeweiligen Land erfolgen. In der Regel wird an diesen Grenzzollämtern nicht der komplette Verzollungsvorgang vorgenommen. Jedoch ist der Einführer zur Zollanmeldung verpflichtet und erhält einen Transitschein, mit welchem Sie das Auto nach Deutschland überführen dürfen.

Wenn ein Präferenznachweis zur Verzollung vorgelegt werden kann (EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung), sind 19 % Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Gibt es keinen solchen Nachweis, wird neben der Einfuhrumsatzsteuer auch noch zusätzlich der Zollsatz von 10 % vom Fahrzeugwert fällig.

Welche Behörden sind bei der Anmeldung in Deutschland relevant
In Deutschland ist die Ummeldung des überführten Autos „unverzüglich“ vorzunehmen. Eine Zeitspanne bis max. 2 Wochen wird jedoch in der Praxis toleriert. Neufahrzeuge bzw. bis zu 3 Jahren alte Fahrzeuge müssen Sie nicht beim TÜV vorführen, wenn sie eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung nachweisen können.

Gebrauchtwagen müssen, auch wenn Sie über EG-Übereinstimmungsbescheinigung verfügen, beim TÜV für eine HU und ASU vorgeführt werden. Eine Autoimport ohne Bescheinigungen ist in Deutschland nicht möglich. Es muss bei jedem Fahrzeugimport eine Einzelabnahme lt. § 21 STVZO erfolgen.

Um ein überführtes Auto in Deutschland anzumelden, sind der Zulassungsstelle folgende Papiere vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • die Originalkaufrechnung
  • die Originale der ausländischen Fahrzeugpapiere
  • die EVB-Nr. (Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer)
  • die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung und / oder das TÜV-Gutachten

Nach Erledigung dieser Formalitäten ist man im Besitz der deutschen Kennzeichen mit Prüfplakette. Sie erhalten den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), welchen Sie jederzeit mit sich führen sollten. Den ebenfalls erhaltenen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) dürfen Sie zuhause bei Ihren Fahrzeugunterlagen aufbewahren.

Was muss ich beim Export eines Fahrzeuges beachten?

Soll ein Fahrzeug exportiert werden, ist ein schriftlicher Kaufvertrag abzuschließen. Wenn der Fahrzeugkäufer keinen Wohnsitz in einem EU-Staat hat und das Fahrzeug bei einem Händler erwirbt, kann ggf. die Erstattung der deutschen MwSt. mit dem Händler vereinbart werden. Diese Vereinbarung ist ausschließlich mit dem Händler zu schließen, deutsche Zoll- oder Finanzbehörden nehmen keine Mehrwertsteuer-Erstattung vor.

Anders sieht es bezüglich der Mehrwertsteuererstattung innerhalb der EU aus: Hier gibt es beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges keinen Zoll- oder Mehrwertsteuer-Vorgang mehr.
Eine Ausnahme mit Blick auf die Mehrwertsteuer besteht für Neufahrzeuge. Diese Regelung gibt vor, dass die Mehrwertsteuer nicht im Kaufland zu bezahlen ist. Der Fahrzeugkauf ist dort zu versteuern, wo der Halter / Nutzer seinen Erstwohnsitz hat.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Fahrzeugexport?

Ist das Fahrzeug bereits zugelassen, wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt. Dieses erhalten Sie durch den Nachweis des Bestehens einer Kurzhaftpflicht-Versicherung bei jeder deutschen Zulassungsstelle.
Für das Ausfuhrkennzeichen entstehen Kosten von ca. 40,00 bis 80,00 Euro je nach Fahrzeugart.
Die notwendige Ausfuhranmeldung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren unter Einbindung des Binnenzollamtes am Kauf-Ort und der EU-Ausgangszollstelle (Grenzzollamt).

Wenn eine Fahrzeugüberführung innerhalb der EU erfolgt, muss diese mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen geschehen. Dieses erhält man bei Vorlage von Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei allen Zulassungsstellen. Auch hier ist der Nachweis einer Kurzhaftpflicht-Versicherung unumgänglich.

Eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung ist eine mittlerweile in allen EU-Ländern gültige Betriebserlaubnis. Sie liegt für alle seit 1997 auf dem Markt zugelassenen Fahrzeugmodelle vor. Diese Bescheinigung wird auch CoC, EU-Typgenehmigung oder EU-Zertifikat genannt.

Fahrzeugüberführung aufgrund von Wohnsitzverlegung

Findet die Fahrzeugüberführung im Rahmen eines Umzuges ins Ausland statt, kann das Auto mit dem regulären deutschen Kennzeichen überführt werden. Beachten Sie, dass Sie das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten am neuen Wohnort an- und in Deutschland abmelden. Auch in diesem Fall ist es möglich, ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen und zu nutzen.

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