0049 1520 32 717 82 anpacken@all-packer.de

Frachtgut kostenfrei anfragen:

Fragen Sie die gewünschte Dienstleistung kostenlos über unser Formular an. Wir leiten die Anfrage an passende Unternehmen aus unserer Datenbank weiter. Um schnell ein Angebot zu erhalten beschreiben Sie bitte so genau wie möglich, was Sie von Ihrem Wunschdienstleister erwarten. Das reduziert die Rückfragen und beschleunigt den gesamten Prozess. Die Dienstleister melden sich nach Kalkulation mit einem Angebot bei Ihnen. Vielen Dank vorab für Ihre Anfrage! Jetzt kostenlos anfragen!
v

Kontakt

Sie nehmen Kontakt zu uns auf und beschreiben das Vorhaben so gut Sie können.

U

Analyse

Wir analysieren für Sie, welche Partnerunternehmen am besten in den Prozess eingebunden werden können.

Lösung

Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Lösung und unterstützen bei der Umsetzung entlang Prozesskette.

Fragen Sie uns jetzt ganz einfach an:

Im Güterverkehr kommen, je nach Güterart, Entfernung und Dringlichkeit, verschiedene Transportmittel zum Einsatz. Dazu zählen u. a. Frachtflugzeuge, Güterzüge, Frachtschiffe, Lastkraftwagen, Lastkraftwagen auf Autozügen und intermodaler oder auch multimodaler Verkehr als Kombination mehrerer Verkehrsmittel.

Unterschied Fracht und Frachtgut

Die Fracht ist das Entgelt, welches der Frachtführer für die Beförderung von Frachtgut erhält. In der Regel wird hierfür ein Frachtvertrag geschlossen. Das Frachtgut ist das Transportgut, welches der Frachtführer gegen ein Entgelt befördert. Umgangssprachlich wird Frachtgut auch als Ladung bezeichnet.

Berechnung für das Frachtgut

Die Berechnung der Fracht erfolgt mit dem Volumengewicht, einer praktische Größe, mit der die Kosten von Frachtgut bewertet wird. Grundlage der Berechnung der Frachtrate ist das „frachtpflichtige“ Gewicht. Der IATA hat eine Formel des Volumengewichts eingeführt, um ein wirtschaftlich vernünftiges Maß der Frachtkosten für sperriges und leichtes Frachtgut zu finden. Das Volumengewicht wird auf Basis der Abmessungen des Frachtguts berechnet, d. h. Länge X Breite x Höhe in cm/“Dienstleister abhängiger Divisor“ = Volumengewicht in kg.

Der Frachtbrief

Der Frachtbrief ist ein vom Absender ausgestelltes Dokument, welches das Frachtgut begleitet. Dieser, als auch ein Lieferschein, Ladelisten oder das Bordero sind als Begleitpapiere für das Frachtgut geeignet. Seit 1998 ist in Deutschland für nationale Transporte eine Erstellung eines Frachtbriefs nicht zwingend erforderlich. Sie als Transportunternehmen können aber einen Frachtbrief verlangen.
Der Transport wird von einer Spedition organisiert. Speditionen dürfen Transporte selber durchführen, meistens werden aber Transportunternehmen beauftragt. Die Höhe der Fracht wird in einen Frachtvertrag festgelegt und im Frachtbrief festgehalten.

Folgendes muss ein Frachtbrief beinhalten:

 

  • Namen und Anschriften vom Absender
  • Frachtführer und Empfänger
  • Übernahme- und Ablieferstellen einschließlich der zugehörigen Datumsangaben
  • Bezeichnung des Frachtguts
  • Angaben zu Maßen, Gewichten, Verpackung und besondere Gütereigenschaften
  • Angaben zur Fracht, sonstiger Kosten und Zahlungsweise
  • Weisungen für den Zoll
  • Vorgabe über die Art der Beförderung

Was versteht man unter FTL und LTL Transport?

LTL Transport mit LKW ist ein Transport, bei denen mehrere Teilladungen zusammengefasst werden und auf einen Transportmittel befördert werden. Man nennt sie auch Teilladungsverkehre. Teilladungsverkehre (LTL Transport) sind, im Gegensatz zu den Komplettladungsverkehren, etwas zeitaufwendiger und benötigen in der Regel längere Transportlaufzeiten. Terminkritisches Frachtgut, das aufgrund von Volumen und Gewicht in einen LTL Transport eingeordnet würde, wird häufig als Komplettladung abgefertigt, damit der Transport beschleunigt wird.

FTL-Transporte mit LKW sind Komplettladungsverkehre, bei denen eine einzige Komplettladung auf einen Transportmittel befördert wird. Bei einer Komplettladung wird die Menge des Frachtguts vom Verlader abgeholt und ohne Umschlag direkt zu dem Empfänger befördert. Das Frachtgut lastet das Transportmittel vollständig aus. Der Transport als Komplettladung im LKW-Verkehr ist in der Regel die schnellstmögliche Transportvariante, da der Versand auf direkten Weg erfolgt.

Wer entscheidet, ob Ihr Frachtgut mit FTL oder LTL Transport versandt wird?

Logistikzentren, Speditionen, Frachtbörsen und Transportdienstleister, wie z. B. All-Packer, verfügen über entsprechende Lösungen und Software, womit für Sie die beste Lösung gefunden wird.

Wie wird das Transportgut vor Transportschäden geschützt?

Beim Transport treten physikalische Bewegungskräfte auf, gegen die das Frachtgut gesichert werden muss. Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt allein beim Transporteur. Grundlegendes zur Ladungssicherung erfahren Sie in der VDI-Richtlinienreihe VDI 2700. Sicherungsmittel sind u. a. Zurrketten, Paletten, rutschhemmende Matten, Antirutschhölzer, Zurrgurte, Zurrdrahtseile, Keile, Ladungssicherungsnetze, Kantenschutz, Zurrschienen und vieles mehr.

Die Ladungssicherung kann durch kraftschlüssige oder formschlüssige Verbindungstechniken erfolgen, welche auch miteinander verbunden werden können. Das „Niederzurren“ gewährleistet eine kraftschlüssige Ladungssicherung. Mit dieser Technik wird die Ladung fest auf die Ladefläche gedrückt, wodurch die Reibungskräfte erhöht werden und somit ein Verrutschen der Ladung verhindert wird. Von einer formschlüssigen Ladungssicherung spricht man, wenn die Ladung entweder mittels Schräg- oder Diagonalzurrung sowie durch lückenloses, bündiges Verladen erfolgt.

Vorschriften, die beim Güterkraftverkehr gelten:

Zur Ausübung gewerblichen Güterkraftverkehrs benötigen Sie eine Erlaubnis. Voraussetzungen für den Berufszugang als Güterkraftverkehrsunternehmer sind eine fachliche, persönliche und finanzielle Eignung. Außerdem müssen Sie bei der IHK eine Prüfung ablegen.

Im grenzüberschreitenden Güterverkehr ist eine EU-Lizenz erforderlich, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Rechtsgrundlage für die EU-Lizenz, auch Gemeinschaftslizenz genannt, ist die Verordnung (EG) 1071/2009 des Europäischen Rates vom 4.12.2011. Jedes Transportunternehmen erhält, wenn die Voraussetzungen des Berufszugangs als Güterkraftverkehrsunternehmer erfüllt sind, eine Erlaubnis für den Unternehmer und eine beglaubigte Abschrift für jedes Fahrzeug. Die EU-Lizenz wird befristet für zunächst 10 Jahre gewährt, danach müssen bei jeder Neubeantragung nur noch die wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt werden. Jedes Transportunternehmen ist zur Mitführung folgender Dokumente verpflichtet: beglaubigte Abschrift einer EU-Lizenz, die Begleitpapiere für das Frachtgut, ein Nachweis über die Erfüllung bestimmter Technik-, Sicherheits- und Umweltanforderungen sowie eventuell erforderliche Zollpapiere.

Weitere Vorschriften für Transportunternehmen sind die Führung eines digitalen Aufzeichnungsgerätes, die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten und des Arbeitszeitgesetzes sowie die regelmäßige Teilnahme an Kraftfahrerschulungen. Auch die Meldung bei der Berufsgenossenschaft ist Pflicht. Ein gewerbetreibendes Transportunternehmen muss zur Absicherung von Transportschäden eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abschließen und einen Nachweis mitführen. Besondere Vorschriften gelten beim Transport lebender Tiere und beim Transport von gefährlichen Gütern.

Fragen Sie uns jetzt ganz einfach an: